Frühbehandlung

Frühbehandlung in Kassel.

Die Zahn- und Kieferentwicklung rechtzeitig beurteilen.

Eine frühe kieferorthopädische Untersuchung schafft vor allem Klarheit. Wir prüfen, wie sich Zähne und Kiefer Ihres Kindes entwickeln und ob Beobachten zunächst ausreicht oder eine gezielte Unterstützung sinnvoll sein kann.

Kiefermodelle zur Beurteilung der Zahn- und Kieferentwicklung

Entwicklung beurteilen

Wir betrachten Zahnwechsel, Zusammenbiss und Wachstum.

Bedarf einordnen

Eine Untersuchung bedeutet nicht automatisch Behandlung.

Verlauf begleiten

Kontrollen helfen, den passenden Zeitpunkt zu erkennen.

So kann eine frühe Begleitung ablaufen

  1. Entwicklung ansehen

    Wir lernen Ihr Kind kennen und betrachten die Ausgangssituation.

  2. Bedarf klären

    Wir prüfen, ob Beobachten ausreicht oder Handlungsbedarf besteht.

  3. Behandlung beginnen

    Nur bei einem klaren fachlichen Ziel starten wir einen Schritt.

  4. Verlauf kontrollieren

    Entwicklung und Mitarbeit werden regelmäßig beurteilt.

  5. Weiter planen

    Spätere Schritte richten sich nach der weiteren Entwicklung.

Wann genauer hinsehen?

Anlässe für eine frühe Beurteilung

Der richtige Zeitpunkt hängt nicht allein vom Alter Ihres Kindes ab.

  • auffälliger Zusammenbiss oder Kreuzbiss
  • deutlich vor- oder zurückliegende Kieferposition
  • früh verlorene Milchzähne
  • wenig Platz für nachfolgende Zähne
  • Empfehlung Ihrer Zahnärztin oder Ihres Zahnarztes

Früh untersuchen

Braucht jedes Kind früh eine Zahnspange?

Nein.

Eine frühe Untersuchung schafft Klarheit. Häufig reicht es aus, die Entwicklung in passenden Abständen zu beobachten.

Wenn Unterstützung sinnvoll ist

Behandlung und weitere Entwicklung.

So läuft die erste Beurteilung ab.

Zu Beginn möchten wir wissen, was Ihnen oder Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt aufgefallen ist. Anschließend betrachten wir Zahnstellung, Zahnwechsel, Zusammenbiss und Kieferentwicklung.

Danach besprechen wir mit Ihnen, ob weitere diagnostische Unterlagen erforderlich sind. Sie erfahren, ob Beobachten genügt, wann eine Kontrolle sinnvoll ist oder welche Behandlungsmöglichkeiten grundsätzlich infrage kommen.

Welche Behandlung kann infrage kommen?

In Wachstumsphasen können herausnehmbare kieferorthopädische Geräte eine Möglichkeit sein. Welche Apparatur geeignet ist, richtet sich nach dem Behandlungsziel, der Entwicklung und der Mitarbeit im Alltag.

Eine Frühbehandlung ist als klar begrenzter Behandlungsschritt angelegt. Abhängig von der weiteren Entwicklung kann später eine erneute Beurteilung oder eine weiterführende Behandlung notwendig werden.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Ob eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt unter anderem vom Alter, vom Befund und von den kieferorthopädischen Richtlinien ab. Bei privat Versicherten richtet sich die Erstattung nach dem persönlichen Vertrag.

Nach der Diagnostik erläutern wir Ihnen den vorgesehenen Behandlungsplan und mögliche Kosten. Eine verbindliche Auskunft zur Erstattung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Kurz und verständlich beantwortet.

Dafür gibt es kein Alter, das für jedes Kind gleichermaßen gilt. Bei auffälliger Kieferentwicklung, Kreuzbiss, frühem Zahnverlust oder einer Empfehlung der Zahnärztin oder des Zahnarztes kann eine frühe Vorstellung sinnvoll sein. Wir beurteilen den individuellen Entwicklungsstand.

Die Entwicklung früh beurteilen

Sie möchten Ihr Kind untersuchen lassen?

Bei einem ersten Termin klären wir, ob derzeit überhaupt eine Behandlung notwendig ist.

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