Entwicklung beurteilen
Wir betrachten Zahnwechsel, Zusammenbiss und Wachstum.
Frühbehandlung
Die Zahn- und Kieferentwicklung rechtzeitig beurteilen.
Eine frühe kieferorthopädische Untersuchung schafft vor allem Klarheit. Wir prüfen, wie sich Zähne und Kiefer Ihres Kindes entwickeln und ob Beobachten zunächst ausreicht oder eine gezielte Unterstützung sinnvoll sein kann.

Wir betrachten Zahnwechsel, Zusammenbiss und Wachstum.
Eine Untersuchung bedeutet nicht automatisch Behandlung.
Kontrollen helfen, den passenden Zeitpunkt zu erkennen.
So kann eine frühe Begleitung ablaufen
Wir lernen Ihr Kind kennen und betrachten die Ausgangssituation.
Wir prüfen, ob Beobachten ausreicht oder Handlungsbedarf besteht.
Nur bei einem klaren fachlichen Ziel starten wir einen Schritt.
Entwicklung und Mitarbeit werden regelmäßig beurteilt.
Spätere Schritte richten sich nach der weiteren Entwicklung.
Wann genauer hinsehen?
Der richtige Zeitpunkt hängt nicht allein vom Alter Ihres Kindes ab.
Früh untersuchen
Nein.
Eine frühe Untersuchung schafft Klarheit. Häufig reicht es aus, die Entwicklung in passenden Abständen zu beobachten.
Wenn Unterstützung sinnvoll ist
Zu Beginn möchten wir wissen, was Ihnen oder Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt aufgefallen ist. Anschließend betrachten wir Zahnstellung, Zahnwechsel, Zusammenbiss und Kieferentwicklung.
Danach besprechen wir mit Ihnen, ob weitere diagnostische Unterlagen erforderlich sind. Sie erfahren, ob Beobachten genügt, wann eine Kontrolle sinnvoll ist oder welche Behandlungsmöglichkeiten grundsätzlich infrage kommen.
In Wachstumsphasen können herausnehmbare kieferorthopädische Geräte eine Möglichkeit sein. Welche Apparatur geeignet ist, richtet sich nach dem Behandlungsziel, der Entwicklung und der Mitarbeit im Alltag.
Eine Frühbehandlung ist als klar begrenzter Behandlungsschritt angelegt. Abhängig von der weiteren Entwicklung kann später eine erneute Beurteilung oder eine weiterführende Behandlung notwendig werden.
Ob eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt unter anderem vom Alter, vom Befund und von den kieferorthopädischen Richtlinien ab. Bei privat Versicherten richtet sich die Erstattung nach dem persönlichen Vertrag.
Nach der Diagnostik erläutern wir Ihnen den vorgesehenen Behandlungsplan und mögliche Kosten. Eine verbindliche Auskunft zur Erstattung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung.
Häufige Fragen
Dafür gibt es kein Alter, das für jedes Kind gleichermaßen gilt. Bei auffälliger Kieferentwicklung, Kreuzbiss, frühem Zahnverlust oder einer Empfehlung der Zahnärztin oder des Zahnarztes kann eine frühe Vorstellung sinnvoll sein. Wir beurteilen den individuellen Entwicklungsstand.
In der Regel steht zunächst die Beurteilung im Mittelpunkt. Wir erklären Ihnen danach, ob eine Behandlung erforderlich ist, ob weitere Diagnostik benötigt wird oder ob zunächst Kontrollen ausreichen.
Nur wenn eine solche Apparatur zum Befund und zum Behandlungsziel passt. Wir erläutern Ihnen und Ihrem Kind, welche Möglichkeiten bestehen und welche Mitarbeit im Alltag erforderlich ist.
Nein. Wie es weitergeht, hängt von der Entwicklung der bleibenden Zähne und Kiefer ab. Wir kontrollieren den Verlauf und besprechen spätere Schritte nur dann, wenn sie fachlich notwendig sind.
Die Entwicklung früh beurteilen
Bei einem ersten Termin klären wir, ob derzeit überhaupt eine Behandlung notwendig ist.